Regierungsverordnung Nr. 187 / 2024 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 220 / 2019 Slg. über die maximale Anzahl der Visumanträge für den Aufenthalt über 90 Tage für Geschäftszwecke, Anträge auf langfristige Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionen und Anträge auf eine Karte, die in der repräsentativen Stelle eingereicht werden kann, in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.07.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.07.2024
25.06.2024 Verkündet
In Kraft seit 25.06.2024
25.06.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 25.06.2024 bis 30.06.2024

Novellierungen

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