Dekret Nr. 187 / 2022 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 151 / 2005 Slg., zur Festlegung der Musterformen für die Berichterstattung von Mohnbauern und Hanf sowie der Art der Befüllung und Handhabung dieser Formen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2022
Inhalt
187
ERKLÄRUNG
vom 23. Juni 2022
zur Änderung des Erlasses Nr. 151 / 2005 Slg., zur Festlegung der Musterformulare für die Berichterstattung von Mohn- oder Hanf-Erwachsenden und der Art der Befüllung und Handhabung dieser Formulare
Das Finanzministerium und das Landwirtschaftsministerium gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe und über die Änderung bestimmter anderer Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 362 / 2004 Slg. und Gesetz Nr. 366 / 2021 Slg., (nachfolgend "Gesetz"):
Čl. I
Verordnung Nr. 151/2005 Slg. zur Festlegung der Musterformulare für die Berichterstattung von Mohn- oder Hanf-Erwachsenden und der Art der Befüllung und Handhabung dieser Formulare werden wie folgt geändert:
1. Im Titel des Erlasses und in den Überschriften von Abschnitt 2 und Anhang Nr. 7 werden die Worte "technische Anlagen" nach den Wörtern" oder " eingefügt.
2. In Artikel 1 Absätze 2, 4 und 6 werden die Worte "technische Anlagen" und "29" durch "Artikel 29b" ersetzt;
3. In Artikel 1 Absatz 5 werden die Worte "Punkte 1 und 2" nach den Wörtern" Artikel 29 Buchstabe c) eingefügt.
4. In Abschnitt 1 wird Absatz 7 angefügt:
"(7) Das Musterformular für die Meldung von nach § 29b Buchstabe c Absatz 3 des Gesetzes verkauften oder anderweitig übertragenen Mohnanbauten ist in Anhang 7 dieses Erlasses aufgeführt."
5. In Artikel 2 und Anhang 7, Nummern 1, 2, 20, 27 und 33 werden die Worte "technische Anlagen" nach den Worten "oder" technische Anlagen eingefügt. "
6. Die Anhänge 1 bis 6 sind wie folgt zu lesen:

"Anhang Nr. 1 zu Dekret Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL HINWEIS des Mohnanbaus zum 31. Mai des Jahres auf Gesässfläche gemäß § 29 (a) des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe, geändert

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL HINWEIS der Person, die die Pflanzen des technischen Hanfs im Jahr der Gesenfläche gemäß Artikel 29b Buchstabe a des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe, geändert

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL NOTE des Mohnanbaus während des Jahres auf dem Gebiet und der Entsorgungsmethode gemäß § 29 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe, geändert

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL DECLARATION der Person, die die Pflanzen des technischen Hanfs im Laufe des Jahres auf dem Gebiet und der Entsorgungsmethode gemäß § 29b Buchstabe b des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., auf Suchtstoffe, geändert

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 des Erlasses Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL HINWEIS des Mohnanbaus am 31. Dezember des Jahres der jährlichen Ernte gemäß § 29 (c) (1) und (2) des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe, geändert

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6 des Erlasses Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL DECLARATION der Person, die die Pflanzen des technischen Hanfs am 31. Dezember des Jahres auf der jährlichen Ernte gemäß § 29b Buchstabe c des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe, geändert

"
7. Nach Anhang 6 wird folgender Anhang 7 eingefügt:

"Anhang Nr. 7 zum Erlass Nr. 151 / 2005 Coll.
MODEL NOTE eines Mohnbauers am 31. Dezember des Jahres auf Mohnsamen verkauft oder anderweitig übertragen gemäß § 29 Buchstabe c Absatz 3 des Gesetzes Nr. 167 / 1998 Slg., auf Suchtstoffe, geändert

"
Anhang Nr. 7 wird umnummeriert.
8. In Anhang 8, Artikel I Nummer 3 einschließlich des Titels:
"Kunden Büroaufzeichnungen
3. Dieses Feld ist der Zollstelle der Registrierung vorbehalten. '
9. In Anhang 8 werden Artikel I Nummern 4 und 5 einschließlich der Überschriften gestrichen.
Die Nummern 6 bis 42 werden mit den Nummern 4 bis 40 umnumeriert.
10. In Anhang 8, Artikel I Nummer 4, wird das Wort "firm1)" durch ein Unternehmen nach dem Zivilgesetzbuch ersetzt.
Die Fußnote 1 wird gestrichen, einschließlich der Fußnote.
11. In Anhang Nr. 8, Artikel I, Nummern 8 und 9 wird der Text "IC" durch "IC" ersetzt.
12. Fußnote 3 wird gestrichen, einschließlich der Fußnote.
13. In Anhang Nr. 8 werden Artikel I am Ende des Textes in Nummer 17 die Worte "nach der Reihenfolge, in der die Liste der Kadastralgebiete mit zugewiesenen Durchschnittsgrundpreisen für landwirtschaftliche Parzellen festgelegt wird" angefügt.
14. In Anhang 8, Artikel I, werden die Worte "in der Fassung " am Ende der Fußnote 4 hinzugefügt.
15. In Anhang 8 wird Artikel I Nummer 19 das Wort "Nr. 5" ersetzt durch "Nr. nach dem Kastralrecht oder dem Quadrat und den Code des im Landnutzungsregister gehaltenen Bodensteinteils nach den Nutzungsverhältnissen nach dem Agrargesetz 5)".
Anmerkung 5:
"5) § 3a des Gesetzes Nr. 252 / 1997 Slg., über Landwirtschaft, geändert."
16. Artikel 2 In Nummer 20 werden die Worte "die Hanf " durch die Worte" die Pflanzen des technischen Hanfs ersetzt" und die Worte "die bevölkerten Samen werden durch die Worte" die Pflanzen des technischen Hanfs ersetzt".
17. In Punkt 21 wird das Wort "Hemp " durch" Pflanzen des technischen Hanfs ersetzt" und die Worte "Pflanzen des technischen Hanfs "nach den Worten" Mohnsamen" eingefügt.
18. in Anhang 8 Nummern 22, 24, 35 und 37 des Artikels I werden die Worte "oder Artikel 29b Buchstabe c" nach den Worten "Paragraph 29 (c)" eingefügt.
19. Artikel 2 In Nummer 28 werden die Worte "Pflanzen technischer Herkunft " nach den Worten" die Beseitigung von Saatgut" eingefügt.
20. Artikel 2 In Nummer 32 werden die Worte "technische "und" Tonnen" eingefügt, nachdem die Worte "oder "und die Worte" geerntet werden "durch" Kilogramm ersetzt werden".
21. In Punkt 33 wird das Wort "technischer "nach den Worten" Samen von Mohnsamen oder Samen" eingefügt und die Worte "seed of Mohnsamen 'shallen nach den Worten" Samen von Mohnsamen oder Samen" eingefügt.
22. In Punkt 34 werden die Worte "in Kilogramm" gelöscht, nach den Wörtern" geerntet "und nach den Worten "seed of poppy same or same" werden die Worte eingefügt" technische "und die Worte "Tonnen" werden durch die Worte" Kilogramm ersetzt.
23. In Nummer 36 werden die Worte "technische "und" Tonnen" durch die Worte "Kilogramme" nach den Worten" der Menge Macaquin oder "technisch" ersetzt.
24. In Anhang 8 werden folgende Nummern 38 bis 52 eingefügt:
"Dateneintrag in Feld 22 des Formulars
38. Im Falle eines Mitgliedstaats kann ein Mitgliedstaat beschließen, diese Verordnung nicht anzuwenden. c) Nummer (3) des Gesetzes, Einzelheiten des neuen Empfängers.
39. Ist der Überweisungsbefugte eine juristische Person, so tritt der Züchter in diesem Feld eine Wirtschaftsfirma unter dem Zivilgesetzbuch und ein eingetragenes Amt unter der laufenden Registrierung im Register der Steuerzahler ein, wenn nicht im Handelsregister und nicht im Register der Wirtschaftsbeteiligten. Ist der Erwerber eine juristische Person mit Sitz außerhalb der Tschechischen Republik, so gibt der Züchter auch den vollen Namen des Landes des Sitzes der juristischen Person an. Die Registernummer ist anzugeben, wenn der Züchter in einem solchen Register im Ausland eingetragen ist.
40. Ist der Überweisungsbefugte eine natürliche Person Unternehmer, so tritt der Züchter in diesem Feld seine Geschäftstätigkeit und den Geschäftsort gemäß der aktuellen Registrierung im Register der Steuerzahler ein, wenn diese Registrierung nicht im Geschäftsregister eingetragen ist, wenn die natürliche Person im Geschäftsregister eingetragen ist, wenn diese Registrierung nicht im Register nach dem Landwirtschaftsgesetz liegt, wenn diese Registrierung nicht im Geschäftsregister ist, wenn diese Registrierung nicht im Geschäftsregister eingetragen ist, dann das Datum. Ist der Erwerber eine natürliche Person, ein außerhalb der Tschechischen Republik ansässiger Unternehmer, so gelten die Bestimmungen von Nummer 6 dieses Anhangs entsprechend.
41. Ist der Überweisungsbefugte eine natürliche Person, so muss der Züchter in diesem Feld den Namen oder den Namen, den Nachnamen, die Adresse des Ortes der dauerhaften Residenz eingeben, der den Straßennamen, die beschreibende Nummer, den Namen der Gemeinde und den Postcode angibt. Ist der Überweisungsbefugte eine natürliche Person, die keinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat, so bezeichnet der Züchter den Namen, den Nachnamen, den Aufenthaltsort und den vollständigen Namen des Aufenthaltslandes, einschließlich sonstiger Identifikationsdaten, wie die Passnummer oder ein anderes persönliches Dokument, einschließlich seiner Gültigkeitsdauer, und die Anschrift des Ortes, an dem die Person in der Tschechischen Republik wohnt.
Dateneingabe in Feld 23 des Formulars
42. Bei der Durchführung der Meldepflicht gibt der Züchter den Identifizierungserwerb im linken Teil dieses Feldes an. Der Züchter markiert immer nur eine Figur.
43. Ist der Erwerber eine juristische Person, so muss der Züchter im oberen rechten Teil dieses Feldes seinen Ausweis angeben, wenn er ihm zugewiesen wird. Hat der Züchter keinen Ausweis, so wird er seine IČO angeben.
44. Ist der Erwerber eine natürliche Person, so muss der Züchter im oberen Recht dieses Feldes die ID angeben, wenn der Erwerber zugewiesen wurde. Hat der Erwerber keinen Ausweis, so wird er seine IČO angeben. Hat der Erwerber keine ID oder IČO, so ist dieser Teil des Feldes nicht auszufüllen und gibt das Geburtsdatum im unteren rechten Teil dieses Feldes an.
45. Ist der Empfänger eine natürliche Person, so muss der Züchter das Geburtsdatum am unteren Ende dieses Feldes angeben.
Dateneingabe in Feld 24 des Formulars
46. Handelt es sich bei dem Erwerber um einen Unternehmer oder eine natürliche Person, so darf der Erwerber in diesem Feld keine Daten eingeben.
47. Handelt es sich bei dem Erwerber um eine juristische Person, so trägt der Erwerber den Namen und gegebenenfalls den Namen und den Nachnamen der Person ein, die bei der Erfüllung der Meldepflicht und der Telefon-, Fax- oder E-Mail-Adresse handelt.
Dateneingabe in Feld 25 des Formulars
48. Handelt es sich bei der Kontaktperson um eine natürliche Person, um Unternehmer oder natürliche Person, die in Feld 22 genannt ist, so ist der Erwerber in diesem Feld nur eine Telefon- und Faxverbindung oder E-Mail-Adresse einzutragen. Ist die Kontaktperson eine andere natürliche Person als die in Feld 22 dieses Formulars angegebene, so muss der Erwerber gegebenenfalls auch den Namen und den Nachnamen angeben.
49. Ist die Kontaktperson die in Feld 24 dieses Formulars genannte Person, so darf der Empfänger die Daten in diesem Feld nicht eingeben.
50. Ist die Kontaktperson eine natürliche Person, die nicht die in Feld 22 oder 24 dieses Formulars genannten ist, so muss der Empfänger gegebenenfalls den Namen und den Nachnamen angeben.
Dateneingabe in Feld 26 des Formulars
51. Das Gewicht (Tonnen) des verkauften oder anderweitig an den neuen Erwerber übergebenen Makadams ist in das Feld einzutragen.
Dateneingabe in Feld 27 des Formulars
52. Das Jahr, in dem das übertragene Makrele geerntet wurde, wird in das Feld eingetragen.
Die Nummern 38 bis 40 sind um 53 bis 55 zu beziffern.
25. In Anhang Nr. 8 wird Artikel II Nummer 53 das Wort "Institutionen" durch Behörden ersetzt."
26. In Anhang 8 Nummern 54 und 55 von Artikel 8 (II):
„54. Die zuständige örtliche Zollstelle nach dem Anbauort wird gemäß den Artikeln 29 a) oder 29 b) und 29 c) oder 29 b c) des Gesetzes schriftlich oder in elektronischer Form notifiziert.
55. Die Zollstelle, die den Bericht der Person annimmt, die Mohnsamen oder Pflanzen von technischem Hanf anbaut, nimmt den Bericht in ihr Register auf.
Fußnote 6 wird gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.
Minister für Landwirtschaft:
Ing. Nekula v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 187 / 2022 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 151 / 2005 Coll., zur Festlegung der Modellformen für die Berichterstattung von Mohnbauern und Hanf sowie der Art der Befüllung und Handhabung dieser Formen
Art der VorschriftOrdnung
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.06.2022
In Kraft seit01.07.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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