Dekret Nr. 187 / 1968 Coll.
Verordnung der Ministerien für chemische Industrie, Bauwesen, Konsumgüterindustrie, Schwerindustrie und Außenhandel, Festlegung der Garantiezeit für die Lieferung von Wohngebäuden
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.