Dekret Nr. 186 / 2022 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 84 / 1996 Slg., über die Waldwirtschaftsplanung und das Erlass Nr. 456 / 2021 Slg., über die Einzelheiten der Überführung von forstlichen Fortpflanzungsmaterial, über die Eintragung der Herkunft des Fortpflanzungsmaterials und über die Einzelheiten der Restaurierung von Waldfrüchten und über die Aufforstung von Grundstücken, die zur Erfüllung von Waldfunktionen bestimmt sind

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2023
186
ERKLÄRUNG
vom 23. Juni 2022
zur Änderung des Erlasses Nr. 84 / 1996 Slg., über die Waldwirtschaftsplanung und des Erlasses Nr. 456 / 2021 Slg., über die Einzelheiten der Überführung von forstlichen Fortpflanzungsmaterial, über die Eintragung der Herkunft des Fortpflanzungsmaterials und über die Einzelheiten der Restaurierung von Waldgebieten und die Ansiedlung von als Waldfunktion bezeichneten Flächen
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß §§ 25 Abs. 5, 27 (8) und 29 (7) des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act), geändert durch Gesetz Nr. 62 / 2017 Slg. und Gesetz Nr. 314 / 2019 Slg.:

ČÁST PRVNÍ

Änderung der Waldwirtschaftsordnung
Čl. I
Verordnung Nr. 84 / 1996 Slg., über die Waldwirtschaftsplanung, wird wie folgt geändert:
1. Die Fußnoten 2 bis 4 werden gestrichen, einschließlich ihrer Verweise.
2. In Absatz 4 wird am Ende des Absatzes 1 der Punkt durch "a" ersetzt und der folgende Buchstabe d angefügt:
"d) Daten aus einzelnen Inventarbereichen, wenn eine Waldstatusbefragung im Inventarbereich durchgeführt wird."
3. In Artikel 4 wird am Ende des Absatzes 2 der Punkt durch "a" ersetzt und der folgende Buchstabe c angefügt:
"(c) Daten werden für Wirtschaftsgruppen gemeinsam gemeldet, wenn eine Waldbefragung im Inventarbereich durchgeführt wird."
4. In Artikel 4 Absatz 3 werden am Ende des Buchstabens b die Worte "und census hinzugefügt; bei Waldstatuserhebungen im Inventarbereich wird die Zählung nur angezeigt, wenn es sich um die gleichen Waldfrüchte handelt."
5. In Artikel 4 Absatz 3 werden am Ende des Textes in Buchstabe c die Worte "im Falle der Erhebung des Waldstatus im Inventarbereich" angefügt.
6. In Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d wird das Wort "genetisch "durch" phenotypisch" ersetzt, der Punkt durch ein Komma ersetzt und die Worte "am Ende des Textes" hinzugefügt; bei Waldstatuserhebungen auf dem Inventargebiet werden für Holz nur Repräsentation und phenotypische Klassifikation bei anerkannten und genetisch nicht geeigneten Kulturen angegeben.
7. In Artikel 4 wird am Ende von Absatz 3 folgender Buchstabe e angefügt:
„(e) die Wirtschaftsgruppe bezeichnet:
1. Fläche,
2. die Bestandsaufnahme der vorherigen Gesamtbestände (m3 b. k.) und Hektar (m3 b. k. / ha),
3. Inventar der aktuellen Gesamtbestände (m3 b. k.) und Hektar (m3 b. k. / ha),
4. die durchschnittliche jährliche Produktion für die Inventarperiode nach waldwirtschaftlichen Aufzeichnungen, insgesamt (m3 b. k. / Jahr) und Hektar (m3 b. k. / ha / Jahr);
5. das durchschnittliche jährliche Wachstum über die Lagerzeit, gesamt (m3 b. k. / Jahr) und Hektar (m3 b. k. / ha / Jahr),
6. die Darstellung jeder Holzart,
7. Bestand der vorliegenden Art (m3b),
8. Inventarstrom in dicken Klassen (m3 b. k.) und
9. Die Zahl der Stämme kollabiert in dicken Klassen.
8. Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a:
"(a) das Niveau und die Lage der Mautgewinnung in Einheiten mit einer Fläche von wirtschaftlichem und Wald besonderes Ziel von weniger als 50 ha, im Waldschutz, in Wäldern der nahe gelegenen Zonen von Nationalparks, nationalen Naturschutzgebieten, Naturschutzgebieten, nationalen Naturdenkmälern und Naturdenkmälern",
9. In Artikel 5 Absatz 2 wird der fünfte Satz einschließlich der Fußnote 6 gestrichen.
10. In Artikel 6 wird am Ende des Absatzes 3 der Satz "Bei Waldbefragung im Inventarbereich werden die Kulturen zu Wirtschaftsgruppen zusammengefasst."
11. In Artikel 6 wird nach Absatz 8 folgender Absatz 9 eingefügt:
"(9) Wirtschaftsgruppen bündeln Kulturen mit ähnlichen Klima- und Bodenmerkmalen, möglicherweise auch funktionellen Fokus- und Waldstatus, und sind die Grundeinheit für die Erfassung und Darstellung von Waldstatus und Planung wirtschaftlicher Maßnahmen in Fällen, in denen der Waldstatus auf dem Inventargebiet nachgewiesen wird. Die Wirtschaftsgruppen werden durch arabische Zahlen unterstrichen.
Die Absätze 9 bis 11 werden in den Absätzen 10 bis 12 umnummeriert.
12. In Absatz 6 (10) wird nach dem Wort "as" das Wort "obes" eingefügt.
13. Artikel 7 Buchstaben f und g:
"(f) die Zählung der Kulturgruppe, die die Summe der Zählung der einzelnen Pflanzen ist; für die Zwecke dieser Berechnung wird die Zählung der Ethik in den Bereich der Kulturgruppe umgewandelt; durch Verschränkung entspricht die Summe der Gesamtsummen der einzelnen Bäume des Waldes in der Ethik, multipliziert mit 10 und auf die ganze Zahl gerundet; die Einarbeitung von Holz bedeutet den Anteil der in der Tabelle angegebenen realen
g) die Darstellung der Bäume, die den Prozentsatz der Zählung jedes der in der untersuchten Einheit identifizierten Bäume und die Gesamtzählung angibt; in den Fällen, in denen der Zustand des Waldes auf dem Inventargebiet festgestellt wird, ist die Darstellung des Holzes als Prozentsatz der Bestände jedes Holzes innerhalb der Wirtschaftsgruppe zu bestimmen; die Darstellung kann auch durch Schätzungen, insbesondere für Waldfrüchte, die noch nicht die Registrierungsgrenzen des Holzes erreicht haben, festgelegt werden.
14. In Artikel 7 Buchstaben i und j wird das Wort "Principal" gestrichen.
15. In Artikel 7 Buchstabe k werden die Worte "für Hauptkulturen" gestrichen.
16. Nach Abschnitt 7 werden folgende Abschnitte 7a bis 7d eingefügt:
"Erkennung des Waldstatus im Inventarbereich
§ 7a
Bei der Bestimmung des Waldstatus im Inventarbereich,
a) das Referenzinventarnetz ein Netz von Inventarstandorten, die das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik umfassen, das vom Landwirtschaftsministerium verwaltet wird;
b) eine Inventarstelle (im folgenden als "Standort" bezeichnet) den Ort, an dem die Waldstatusdaten im Rahmen der Inventarimplementierung erhoben werden; der Ort ist durch seine Position im Koordinatensystem des einzigen trigonometrischen Netzes des Katasters, die Anzahl und Art der räumlichen Anordnung der Inventarbereiche gekennzeichnet,
c) das Inventargebiet ist der Teil des Gebiets, in dem die Inventarerhebung direkt durchgeführt wird; der Inventarbereich besteht aus seinem Zentrum, das durch Koordinaten bezüglich des Standortes und mindestens einer kreisförmigen Unterfläche festgelegt ist;
d) eine kreisförmige Unterfläche (nachfolgend als "Unterfläche" bezeichnet) eine kreisförmige Fläche, die in der Mitte des Inventarbereichs zentriert ist; jede Inventarfläche muss mindestens einen Teilbereich zur Registrierung von Stämmen von Deckbändern enthalten;
e) Stratum ein definierter Teil der Inventareinheit, für den die optimale Flächendichte und -zahl als Teil des Inventars vorgeschlagen wird, während bei einer Forderung nach einer größeren Genauigkeit der Schätzung der Zielparameter für jede Wirtschaftsgruppe diese Gruppen auch eine Auswahlschicht bilden;
f) Schrapnell soll ein Element der Population der Stämme mit einer kaloristischen Dicke von mehr als 7 cm mit Rinde bedeuten, wobei die Lage des Stammes die gleiche ist wie der Punkt auf seiner Mittellinie, der sich in einem Abstand von 1,3 m von seinem Schnittpunkt mit der horizontalen Ebene in der Höhe des Stiels befindet, und
(g) Standardfehler bedeutet die Quadratwurzel der Schätzung der Variabilität der nach Anhang 6 dieser Verordnung berechneten Punktschätzung.
§ 7b
(1) Die Erhebung des Waldstatus im Inventarbereich kann für alle wirtschaftlichen Möglichkeiten verwendet werden. Die Erhebung des Waldstatus im Inventarbereich erfolgt durch Feldprüfung an Orten, deren Positionen aus dem Referenzinventarnetz abgeleitet sind.
(2) Jede Seite muss mindestens einen Inventarbereich enthalten. Die Anzahl der Standorte ist so zu wählen, dass die Mindestqualitätsanforderungen für die Waldzustandserhebungen gemäß Abschnitt 7c eingehalten werden, jedoch nicht unter 50 pro Einheit fallen.
(3) Das Ministerium für Landwirtschaft und das Gebiet der Nationalparks und ihrer Schutzzonen, das Ministerium für Umwelt, auf Anfrage, wird dem Waldbesitzer den Standort der Grundstücke für seine gesamte. Der Antrag enthält:
a) Identifizierung des Eigentümers;
b) Identifizierung des Ganzen,
c) digitale Vektorabgrenzung der Grenzen des gesamten und seines Inventarteils;
d) die Liste und Definitionen neuer Schichten gemäß Anhang 6 dieses Erlasses;
e) die Liste der Kennungen bestehender Schichten, die zur Streichung vorgeschlagen wurden, und
f) eine Liste von Kennungen bestehender Schichten, die die Anzahl der zusätzlichen Standorte angibt.
(4) Die Positionen der Inventarbereiche werden im Feld permanent stabilisiert, um einzelne Kollapstämme bei der Bearbeitung des folgenden Plans auf dem Inventarbereich wieder identifizieren zu können.
(5) Die Rückversicherung des Waldstatus auf dem Inventargebiet darf nicht in einem Intervall von weniger als 5 Jahren durchgeführt werden.
(6) Die Methode zur Durchführung von Waldstatuserhebungen über den Inventarbereich und den Umfang der im Inventarbereich erhobenen Daten ist in Anhang 6 dieses Erlasses festgelegt.
§ 7c
(1) Der Standard-Schätzungsfehler für den Teil des Ganzen, auf dem der Waldstatus auf dem Inventargebiet erhoben wurde, darf 25 m3 b. k pro Hektar Grasland nicht überschreiten oder 10 % der Punktbeständeschätzung nicht überschreiten, wird pro Hektar Grasland abgebaut.
(2) Der Standardfehler bei der Schätzung des jährlichen Gesamtproduktionsbetrags darf 1 m3 b. K. pro Hektar Dauerfläche nicht überschreiten oder 10% der Punktschätzung des jährlichen Gesamtproduktionsbetrags pro Hektar Land nicht überschreiten.
§ 7d
(1) Der Zustand des Waldes, wie durch die Vorräte beschrieben, wird für die Wirtschaftsgruppe und den gesamten oder einen Teil davon, auf dem der Wald auf dem Inventargebiet gesammelt wurde, statistisch ausgewertet.
(2) Die statistische Bewertung des Waldstatus erfolgt nach dem Verfahren in Anhang 6 dieser Verordnung.
(3) Eine Waldkarte, die die Lagen und Inventarzentren und ihre eindeutigen Kennungen zeigt, die die Zuordnung zu den Standorten des Referenzinventarnetzes ermöglichen, ist Teil der Waldstatusbewertung.
17. In § 8 Abs. 1 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "und die Wälder, in denen der Waldzustand auf dem Inventargebiet nachgewiesen wird" nach den Worten "Ziffer 12" eingefügt.
18.Paragraph 8 (12) liest:
"(12) In den Wäldern der ersten Zonen geschützter Landschaftsgebiete sind nationale Naturschutzgebiete, Naturschutzgebiete, nationale Naturdenkmäler und Naturdenkmäler ein anerkannter Pflegeplan für diese Gebiete von entscheidender Bedeutung für die Bestimmung des Bergbauniveaus. Wälder, die in der Naturzone der Nationalparks enthalten sind, dürfen nicht in die Berechnung der obligatorischen Bestimmung des Höchstbetrags der Gesamtausbeutung einbezogen werden, in Wäldern, die in der Natur nahe der vorgeschriebenen Bestimmung des Höchstbetrags der Gesamtausbeutung enthalten sind, sind als Summe der in jedem Waldgebiet befindlichen Ausbeutungen zu bestimmen.
19. In Artikel 8 (13) werden nach den Worten "in selektiver Weise" die Worte "außer für Wälder, in denen der Zustand des Waldes auf dem Inventargebiet nachgewiesen wird" eingefügt.
20. In Absatz 8 wird nach Absatz 13 folgender Absatz 14 eingefügt:
"(14) Für Wälder, in denen der Waldstatus auf dem Inventargebiet festgestellt wird, ist ein Indikator für die Gesamtauszugsmenge zu ermitteln, ohne dass zwischen Mautgebühren und Vor-Tolls unter Verwendung des in Anhang 6 dieses Erlasses genannten Gesamtnormalinkrements unterschieden wird."
Absatz 14 wird Absatz 15.
21. In Artikel 8 wird folgender Absatz 16 angefügt:
"(16) Der Überschuss eines Teils der verbindlichen Bestimmung des Höchstbetrags des Bergbauplans, der zur Verkürzung des Gültigkeitszeitraums verlangt wird, rechtfertigt eine Verringerung der verbindlichen Bestimmung des Höchstbetrags des im vorstehenden Absatz genannten Bergbaus. Die verbindliche Bestimmung des Höchstbetrags der Extraktionen wird im Entwurf des neuen Plans um den Betrag, der diesen Anteil übersteigt, verringert.
22. Fußnote 9 lautet:
"9) Anhang Nr. 2 des Dekrets Nr. 298/2018 Slg. über die Bearbeitung regionaler Forstentwicklungspläne und über die Definition von Wirtschaftsakten."
23. In Absatz 9 (1) werden die Worte "Kropengruppen" durch die Worte "Ethnizität" ersetzt.
24. In Artikel 11 Absatz 1 werden die Worte "oder bei Waldstatuserhebungen im Inventarbereich" nach den Worten "wenn es einen Interessenkonflikt der Begünstigten gibt" eingefügt.
25. In Artikel 11 Absätze 1, 4 und 5 wird der Text "Artikel 33 Absatz 4" durch "Artikel 33 Absatz 5" ersetzt.
26. in Ziffer 14 (1) wird "11" durch "12" ersetzt.
27. Der zweite Satz von Ziffer 14 (5) lautet: "Eine Feldbefragung für die Bearbeitung von Silben darf nicht durch eine Erhebung des Waldzustands auf dem Inventargebiet durchgeführt werden."
28. In Artikel 15 Absatz 3 wird das Wort "genetisch" durch phenotypisch ersetzt".
(29) Die Anhänge 1 und 2 sind zu lesen:

"Anhang Nr. 1 zu Dekret Nr. 84 / 1996 Coll.
Zusammenfassungsdaten (LHP) und ökonomische Lehrpläne (LHO)
Name (s) des forstwirtschaftlichen Betreibers (s):

1
Schlusstabellen von LHP- und LHO-Aggregaten
Grunddaten nach Waldkategorie

2.
Abschlusstabellen der gesamten LHP- und LHO-Daten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten nicht nachgewiesen wird, oder durch eine andere Kontrollmethode (hauptsächlich durchgängig)
Grunddaten nach Kategorie und Alter

3a
Abschlusstabellen der gesamten LHP- und LHO-Daten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten nicht nachgewiesen wird, oder durch eine andere Kontrollmethode (hauptsächlich durchgängig)
Kornfläche nach Baum- und Altersniveau

3
Abschlusstabellen der gesamten LHP- und LHO-Daten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten nicht nachgewiesen wird, oder durch eine andere Kontrollmethode (hauptsächlich durchgängig)
Kornfläche nach Baum- und Altersniveau

3
Abschlusstabellen der gesamten LHP- und LHO-Daten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten nicht nachgewiesen wird, oder durch eine andere Kontrollmethode (hauptsächlich durchgängig)
Grunddaten von Holz

3
Abschlusstabellen von LHP- und LHO-Zusammenfassungsdaten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten oder anderen Kontrollmethoden nachgewiesen wird (besonders durch eine umfassende Mittelung)
Grunddaten von Holz und Wirtschaftsgruppen

3
Abschlusstabellen von LHP- und LHO-Zusammenfassungsdaten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten oder anderen Kontrollmethoden nachgewiesen wird (besonders durch eine umfassende Mittelung)
Grunddaten nach Dickenklassen und Wirtschaftsgruppen

4a)
Abschlusstabellen der gesamten LHP- und LHO-Daten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten nicht nachgewiesen wird, oder durch eine andere Kontrollmethode (hauptsächlich durchgängig)
Grunddaten nach Waldkategorie und Waschen

4
Abschlusstabellen von LHP- und LHO-Zusammenfassungsdaten für Wälder, in denen der Waldstatus in Inventargebieten oder anderen Kontrollmethoden nachgewiesen wird (besonders durch eine umfassende Mittelung)
Grunddaten der Unterkategorien Wald und Wirtschaftsgruppen

5.
Schlusstabellen von LHP- und LHO-Aggregaten
Grunddaten nach ökonomischer Methode, Kategorien und Formen des Waldes

6
Schlusstabellen von LHP- und LHO-Aggregaten
Liste der voreingenommenen Katastergebiete

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 84 / 1996 Slg.
Gleiche Kartenmarken für Waldkarten (Größe entsprechend 1: 5000 Skala)
Waldgrenze
Bordzeichen
Grenze des kadastralen Gebiets
Eigentümer der Grenzen
Abteilung Grenze
Teilgrenze
Korngrenze
Grenzen der Grünlandgruppe
Routen
Ausfuhrrouten
Anfahrtswege
Großer Schnitt
Händler und andere Bereiche
Wege
Waldfluss (blau)
Sonnen und Halbsonne
Stratum
Zentrum des Inventarbereichs
Empfohlene Farben für die Waldkarte
BARVAVĚKOVÁ TŘÍDASTÁŘÍ POROSTU I
bíláholiny0 let
žlutáI. věková třída1 - 20 let
červenáII. věková třída21 - 40 let
zelenáIII. věková třída41 - 60 let
modráIV. věková třída61 - 80 let
hnědáV. věková třída81 - 100 let
šedáVI. věková třída101 - 120 let
fialováVII. věková třída121 - 140 let
tmavě zelenáVIII. věková třída141 a více let
sbcr2022c087z0186p002u019.tifzakmenění 1-3 (*)
sbcr2022c087z0186p002u020.tifzakmenění 4-6 (*)
sbcr2022c087z0186p002u021.tifzakmenění 7-10 (*)
sbcr2022c087z0186p002u022.tifbezlesí
(*) in der Altersklasse.
(30) Die Anhänge 4 und 5 lesen:

"Anhang Nr. 4 zu Dekret Nr. 84 / 1996 Coll.
Namen und Abkürzungen von Holz
České jménoVědecké jménoZkratka
smrk ztepilýPicea abiesSM
smrk pichlavýPicea pungensSMP
smrk černýPicea marianaSMC
smrk sivýPicea glaucaSMS
smrk omorikaPicea omorikaSMO
smrk EngelmannůvPicea engelmanniiSME
smrky ostatníSMX
jedle bělokoráAbies albaJD
jedle obrovskáAbies grandisJDO
jedle stejnobarvá (ojíněná)Abies concolorJDJ
jedle kavkazskáAbies nordmannianaJDK
jedle vznešenáAbies proceraJDV
jedle ostatníJDX
douglaska tisolistáPseudotsuga menziesiiDG
borovice lesníPinus sylvestrisBO
borovice černáPinus nigraBOC
borovice BanksovaPinus banksianaBKS
borovice vejmutovkaPinus strobusVJ
borovice limbaPinus cembraLMB
borovice pokroucenáPinus contortaBOP
borovice zobanitá (blatka)Pinus uncinata ssp. uliginosaBL
borovice klečPinus mugoKOS
borovice ostatníBOX
modřín opadavýLarix deciduaMD
modříny ostatníMDX
tis červenýTaxus baccataTS
jalovec obecnýJuniperus communisJAL
ostatní jehličnatéJX
souše jehličnatéSOJ
dub letníQuercus roburDB
dub letní slavonskýQuercus robur f. slavonicaDBS
dub zimníQuercus petraeaDBZ
dub červenýQuercus rubraDBC
dub pýřitý (šipák)Quercus pubescensDBP
dub bažinnýQuercus palustrisDBB
dub mnohoplodýQuercus polycarpaDBM
dub cerQuercus cerrisCER
duby ostatníDBX
buk lesníFagus sylvaticaBK
habr obecnýCarpinus betulusHB
javor mléčAcer platanoidesJV
javor klenAcer pseudoplatanusKL
javor babykaAcer campestreBB
javor jasanolistýAcer negundoJVJ
jasan ztepilýFraxinus excelsiorJS
jasan americkýFraxinus americanaJSA
jasan úzkolistýFraxinus angustifoliaJSU
jasan pensylvánskýFraxinus pennsylvanicaJSP
jilm habrolistýUlmus minorJL
jilm drsný (horský)Ulmus glabraJLH
jilm vazUlmus laevisJLV
trnovník akátRobinia pseudoacaciaAK
bříza bělokoráBetula pendulaBR
bříza pýřitáBetula pubescensBRP
bříza pýřitá karpatskáBetula pubescens carpaticaBRC
jeřáb ptačíSorbus aucupariaJR
jeřáb břekSorbus torminalisBRK
jeřáb oskerušeSorbus domesticaOSK
jeřáby ostatníJRX
ořešák královskýJuglans regiaOR
ořešák černýJuglans nigraORC
třešeň ptačíPrunus aviumTR
střemcha obecnáPrunus padusSTO
střemcha pozdníPrunus serotinaSTP
hrušeň polničkaPyrus pyrasterHR
jabloň lesníMalus sylvestrisJB
platan javorolistýPlatanus ×hispanicaPL
kaštanovník jedlýCastanea sativaKJ
ostatní listnaté tvrdéLTX
lípa srdčitá (malolistá)Tilia cordataLP
lípa velkolistáTilia platyphyllosLPV
lípa stříbrnáTilia tomentosaLPS
líska obecnáCorylus avellanaLO
líska tureckáCorylus colurnaLTU
olše lepkaváAlnus glutinosaOL
olše šedáAlnus incanaOLS
olše zelenáAlnus alnobetulaOLZ
topol osikaPopulus tremulaOS
topol bílý (linda)Populus albaTP
topol černýPopulus nigraTPC
topol šedýPopulus ×canescensTPE
ostatní topoly nešlechtěnéTPX
topol kanadskýPopulus ×canadensisTPK
ostatní topoly šlechtěnéTPS
vrba jívaSalix capreaJIV
vrba bíláSalix albaVR
vrba křehkáSalix euxinaVRH
vrba košíkářskáSalix viminalisVRK
vrba nachováSalix purpureaVRN
vrba šedáSalix elaeagnosVRE
ostatní vrbyVRX
jírovec maďalAesculus hippocastanumKS
pajasan žláznatýAilanthus altissimaPJ
pavlovnie plstnatáPaulownia tomentosaPAV
ostatní listnaté měkkéLMX
souše listnatéSOL
keřeKR

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 des Gesetzes Nr. 84/1996 Slg.
Subextraktiver Prozentsatz, normaler Pass, Gesamtbergbau, totaler normaler Zufluss und Industrieintensität, um die obligatorische Bereitstellung des maximalen Gesamtextraktionsbetrags abzuleiten
Der prozentuale prozentuale prozentuale Anteil des Plans für jede Wirtschaftsakte oder kombinierte Wirtschaftsakte mit der gleichen Wasch- und Erneuerungsperiode wird in jeder Altersskala anhand der folgenden Tabelle ermittelt:
Počet desetiletí, o něž je věkový stupeň vzdálen od obmýtní dobyObnovní doba (roky)
1020304050
- 4----2%
- 3--4%12%18%
- 212%25%30%29%25%
- 186%67%50%40%33%
+ 1100%100%88%67%50%
+ 2100%100%100%100%88%
+ 3100%100%100%100%100%
Der Toll Mining-Indikator (TM) für das Wirtschaftsensemble (oder kombiniertes HS) gemäß dem Teilbergbauprozentsatz wird nach Altersstufen aus der folgenden Formel berechnet:
TMHS = dost r i = 1kZiti% 100
TMHS - 10-jährige Mautabbau für die Wirtschaftsgruppe nach Teilabbauprozentsätzen
Zi - Holzbestand in m3b.k.s im einzelnen Alter (mit niedrigerem Index i) der relevanten Wirtschaftsakte, die mit dem Bergbauanteil belastet sind
k - Gesamtzahl der Altersgruppen der betreffenden Wirtschaftsbevölkerung, die mit dem extraktiven Prozentsatz belastet sind
ti (%) - der Bergbauanteil des jeweiligen Altersniveaus (mit niedrigerem Index (i) innerhalb der angegebenen Wirtschaftsakte (oder kombiniertes HS)
Die normale Passage für die LHP-Periode wird durch folgende Formel bestimmt:
B = PU.ZM.n
B - normaler Pass
P - Fläche der gesamten Fläche
U - Waschen des Ganzen
ZM - durchschnittliche Mautversorgung; ein Bestand an Mautkulturen ist ein Bestand an Alter, die durchschnittliche Waschung weniger die Hälfte der durchschnittlichen Erneuerungszeit und das ältere Alter beinhaltet
n - Anzahl der Jahre, für die LHP verarbeitet wird (in der Regel 10 Jahre)
Bei anderen wirtschaftlich selektiven Wäldern als denen, in denen der Waldstatus auf dem Inventargebiet festgestellt wird, ist ein Indikator für die Gesamtausbeutung (Mining of Maut und Pretolls nicht unterschieden) unter Verwendung der folgenden Formel festzulegen:

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 186 / 2022 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 84 / 1996 Coll., über die Waldwirtschaftsplanung, und Dekret Nr. 456 / 2021 Coll., über die Einzelheiten der Überführung von Walderzeugnis, über die Eintragung der Herkunft des Fortpflanzungsmaterials und über die Erneuerung von Waldfrüchten und über die Ansiedlung von Land als Land zur Erfüllung von Waldfunktionen erklärt
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.06.2022
In Kraft seit01.01.2023
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 5

Smlouva o dílo Sběr dat statistické provozní inventarizace lesa
Správa Národního parku Šumava IFER - Monitoring and Mapping Solutions, s.r.o.
2 928 200 CZK
27.08.2024
479 035 CZK
02.07.2024
1 013 241 CZK
02.10.2023
KoPla 2023
Ústav pro hospodářskou úpravu lesů PDS s.r.o.
510 000 CZK
25.07.2023
KoPla a DS_LHPO
Ústav pro hospodářskou úpravu lesů PDS s.r.o.
1 072 250 CZK
21.11.2022
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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