Dekret Nr. 186 / 2002 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums zur Festlegung der Elemente der Zusammenfassung über die Vorabschätzung der Kosten für die Restaurierung von Vermögenswerten, die zur Gewährleistung grundlegender Funktionen in dem Gebiet verwendet werden, das von einer Naturkatastrophe oder einer anderen Katastrophe betroffen ist, und des Modells des Mandats der für den Bezirk verantwortlichen Person, indem die für die Verarbeitung des Inventars erforderlichen Daten geprüft werden

Zeitliche Textfassungen

01.04.2006 Aktuell
In Kraft seit 01.04.2006
15.05.2002 Verkündet
In Kraft seit 15.05.2002
15.05.2002 Vorherige
In Kraft seit 15.05.2002 bis 31.03.2006

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