Regierungsverordnung Nr. 185 / 2019 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 57/2015 Slg. über die Bestimmung des Umfangs der in das Informationssystem über das Dienstentgelt eingegebenen Daten und der Art und Weise, in der sie eingetragen sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 221 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über Berufssoldaten