Regierungsverordnung Nr. 185 / 2000 Coll.
Regierungsverordnung zur Festlegung von Erzeugnissen, die in die Tschechische Republik eingeführt oder ausgeführt werden können, nur auf der Grundlage einer Lizenz gemäß Gesetz Nr. 62/2000 Slg., über bestimmte Ausfuhr- oder Einfuhrmaßnahmen für Erzeugnisse und Lizenzverfahren und zur Änderung bestimmter Gesetze
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