Das Verfassungsgericht fand keine 185 / 1997 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 4. Juni 1997 über die Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung § 3 Absatz 1 und eines Teils der Bestimmung § 3 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 87 / 1991 Slg., über außergerichtliche Rehabilitation, geändert

Zeitliche Textfassungen

21.08.1997 Verkündet
In Kraft seit 21.08.1997

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