Regierungsverordnung Nr. 185/1993 Slg.

Regierungsverordnung über die Berechnungsmethode des Grundbetrags, der nicht vom monatlichen Gehalt im Vollstreckungsprozeß abgezogen werden darf, und über die Bestimmung des Betrags, über den der Lohn ohne Einschränkung einem Haarschnitt unterliegt (Verordnung über nicht rückerstattungsfähige Beträge)

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