Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 183 / 1998 Coll.
Die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit der festgestellt wird, welche Weiterbildung oder Lehre für die Zwecke der staatlichen Sozialhilfe und der Rentenversicherung als Sekundar- oder Hochschulbildung gilt
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 117/1995
Führt durch
Staatliche Sozialhilfegesetz
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Unbekannte Vorschrift
Redaktionell korrigiert
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 155/1995
Wird durchgeführt durch
Rentenversicherung
Dekret Nr. 171 / 1999 Coll.
Ändert
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Änderung des Dekrets d...
Verordnung Nr. 249 / 2003 Slg.
Ändert
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 183 / 1998 Slg., mit der festgelegt wir...
Dekret Nr. 322 / 2005 Coll.
Hebt auf
Ordonnance zu weiteren Studien und gegebenenfalls Lehren, die als Sekundar- oder...
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 318 / 1995 Coll.
Wird aufgehoben durch
Die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit der festgeste...
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 361 / 2002 Coll.
Ändert
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Änderung des Dekrets d...