Act Nr. 182 / 2021 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2021 Coll., über außergewöhnliche Beiträge des Personals in der bestellten Quarantäne
Gültig
Recht
In Kraft seit 30.04.2021
Textfassungen:
30.04.2021
182
DIE RECHT
vom 28. April 2021
zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2021 Slg. über einen außergewöhnlichen Beitrag zum Mitarbeiter während der bestellten Quarantäne
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
In Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 121/2021 Slg. über den außerordentlichen Beitrag des Bediensteten während der bestellten Quarantäne wird "April " durch" Juni" ersetzt.
Übergangsbestimmungen
Der Sonderbeitrag für die bestellte Quarantäne gemäß Gesetz Nr. 121 / 2021 Slg. ist auch für den Mitarbeiter für Kalendertage vom 1. Mai 2021 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zu leisten.
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 182 / 2021 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2021 Coll., über einen außergewöhnlichen Beitrag des Personals während der bestellten Quarantäne |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Recht |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.04.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | 30.04.2021 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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