Act Nr. 182 / 2021 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2021 Coll., über außergewöhnliche Beiträge des Personals in der bestellten Quarantäne

Gültig Recht In Kraft seit 30.04.2021
Textfassungen: 30.04.2021
182
DIE RECHT
vom 28. April 2021
zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2021 Slg. über einen außergewöhnlichen Beitrag zum Mitarbeiter während der bestellten Quarantäne
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
In Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 121/2021 Slg. über den außerordentlichen Beitrag des Bediensteten während der bestellten Quarantäne wird "April " durch" Juni" ersetzt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Der Sonderbeitrag für die bestellte Quarantäne gemäß Gesetz Nr. 121 / 2021 Slg. ist auch für den Mitarbeiter für Kalendertage vom 1. Mai 2021 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zu leisten.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 182 / 2021 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2021 Coll., über einen außergewöhnlichen Beitrag des Personals während der bestellten Quarantäne
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.04.2021
In Kraft seit30.04.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf