Kommunikation vom Innenministerium Nr. 182 / 2019 Coll.

Mitteilung des Innenministeriums über die Ankündigung neuer Wahlen für Gemeinderäte

Gültig Kommunikation
182
Kommunikation
Ministerium für Inneres
vom 16. Juli 2019
über die Ankündigung neuer Wahlen für Gemeinderäte
Innenminister gemäß § 58 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg., zu Wahlen in Gemeinderäte und zu Änderungen bestimmter Gesetze, geändert, gibt am 14. Dezember 2019 neue Wahlen an Gemeinderäte bekannt:
obecokreskraj
HuzováOlomoucOlomoucký
ChuderovÚstí nad LabemÚstecký
NebaniceChebKarlovarský
Minister:
Hamlet v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Innenministeriums Nr. 182 / 2019 Coll. über die Ankündigung neuer Wahlen für Gemeinderäte
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.07.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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