Gesetz Nr. 182 / 2003 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 29/1984
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.