Regierungsverordnung Nr. 180 / 1946 Coll.

Verordnung vom 7. Mai 1913 über Übergangszulagen für die praktische Beschäftigung gemäß § 11 Ministerialerlass Nr. 77 vom 7. Mai 1913 über Ziviltechniker (Zivilingenieure und Zivilgeometer)

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