Regierungsverordnung Nr. 18 / 2017 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 76/2015 Slg. über die Bedingungen für die Durchführung von Maßnahmen zur ökologischen/biologischen Landwirtschaft in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Regierungsverordnung Nr. 76 / 2015 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Durchführung von ökologisc...
Regierungsverordnung Nr. 76 / 2015 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Durchführung von ökologisc...