Verordnung des Außenministers Nr. 18/1985
Erlass des Außenministers über das Konsularübereinkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Hellenischen Republik
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.