Regierungsverordnung Nr. 18 / 1956 Coll.
Verordnung über die Beseitigung und Beseitigung bestimmter durch den Betrieb von Bergbauunternehmen verursachter Schäden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.