Entschließung Nr. 179/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 17.04.2020
179
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 17. April 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution Nr. 194 vom 12. März 2020, mit der die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und Artikel 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über die Notverwaltung und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Situation zur Annahme der
Regierung
stellt fest, dass die in Absatz 1 der Regierungsresolution vom 15. März 2020 Nr. 219, veröffentlicht unter Nr. 89/2020 Coll., für Kinder, deren gesetzliche Vertreter in den Organen der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik oder im Finanzanalysebüro tätig sind, erforderliche Betreuung für Kinder zwischen 3 und 10 Jahren gilt.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDIE REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Resolution Nr. 179 / 2020 Coll. über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.04.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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