Act Nr. 177 / 2019 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 340/2015 Slg. über die besonderen Bedingungen für die Effizienz bestimmter Verträge, die Veröffentlichung dieser Verträge und das Vertragsregister (Gesetz über das Vertragsregister), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 01.11.2019
Inhalt
177
Recht
vom 18. Juni 2019
zur Änderung des Gesetzes Nr. 340/2015 Slg. über die besonderen Bedingungen für die Effizienz bestimmter Verträge, die Veröffentlichung dieser Verträge und das Vertragsregister (Gesetz über das Vertragsregister), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 340 / 2015 Slg. über die besonderen Bedingungen für die Effizienz bestimmter Verträge, die Veröffentlichung dieser Verträge und das Vertragsregister (Gesetz über das Vertragsregister), geändert durch Gesetz Nr. 298 / 2016 Slg. und Gesetz Nr. 249 / 2017 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 2 werden am Ende des Textes unter Buchstabe c die Worte "einschließlich eines Vertrags über die Verteidigung der Tschechischen Republik, der von einer in § 2 Absatz 1 Buchstabe k genannten juristischen Person, für die die Gründungsfunktion vom Verteidigungsministerium ausgeübt wird, geschlossen wird," angefügt.
2. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h wird gestrichen.
Die Buchstaben i bis r werden als Buchstaben h bis q umnumeriert.
3. In Artikel 7 Absatz 3 wird "§ 3 (2) (r) " ersetzt durch" § 3 (2) (q)".
4. In Artikel 8 wird am Ende des Absatzes 2 folgender Satz angefügt: "Der Vertrag zur Ergänzung, Änderung, Ersetzung oder Aufhebung des vor dem 18. August 2017 im Vertragsregister veröffentlichten Vertrags kann auch schriftlich geschlossen oder anderweitig über das Vertragsregister veröffentlicht werden."
5. In Artikel 8 werden die Absätze 7 und 8 angefügt:
"(7) Bis zum 31. Dezember 2023 kann das elektronische Bild des Textinhalts des Vertrags auch in einem offenen Format eingetragen werden, das eine vollständige maschinelle Bearbeitung des Textinhalts ermöglicht.
(8) Wurde vor dem 18. August 2017 ein Vertrag, der einer Veröffentlichungspflicht durch ein Vertragsregister unterliegt, im Vertragsregister veröffentlicht, so wird der Vertrag stets für den Zweck dieses Gesetzes durch die Erfüllung der Schlussfolgerung schriftlich betrachtet.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des vierten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 177 / 2019 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 340 / 2015 Slg., über die besonderen Bedingungen für die Effizienz bestimmter Verträge, die Veröffentlichung dieser Verträge und das Vertragsregister (Gesetz über das Vertragsregister), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.07.2019
In Kraft seit01.11.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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