Gesetz Nr. 175 / 2007 Coll.

Gesetz über das Staatsanleihenprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits der Tschechischen Republik für 2007

Gültig Recht In Kraft seit 12.07.2007
Textfassungen: 12.07.2007
Inhalt
ANHANG
Recht
vom 7. Juni 2007
über ein staatliches Anleiheprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2007
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
Staatsanleihenprogramm
(1) Ziel des staatlichen Anleiheprogramms ist es, einen Teil des Haushaltsdefizits der Tschechischen Republik für 2007 zu zahlen.
(2) Die maximale Größe dieses souveränen Anleiheprogramms beträgt 86 521 767 000 CZK.
(3) Verbindlichkeiten aus diesem souveränen Anleiheprogramm werden spätestens 35 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zurückgezahlt.
§ 2
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 175/2007 Slg. über ein Staatsanleihenprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2007
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.07.2007
In Kraft seit12.07.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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