Gesetz Nr. 175 / 2007 Coll.
Gesetz über das Staatsanleihenprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits der Tschechischen Republik für 2007
Gültig
Recht
In Kraft seit 12.07.2007
Textfassungen:
12.07.2007
ANHANG
Recht
vom 7. Juni 2007
über ein staatliches Anleiheprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2007
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Staatsanleihenprogramm
(1) Ziel des staatlichen Anleiheprogramms ist es, einen Teil des Haushaltsdefizits der Tschechischen Republik für 2007 zu zahlen.
(2) Die maximale Größe dieses souveränen Anleiheprogramms beträgt 86 521 767 000 CZK.
(3) Verbindlichkeiten aus diesem souveränen Anleiheprogramm werden spätestens 35 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zurückgezahlt.
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 175/2007 Slg. über ein Staatsanleihenprogramm zur Deckung eines Teils des Haushaltsdefizits des tschechischen Staatshaushalts für 2007 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Recht |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.07.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | 12.07.2007 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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