Entschließung Nr. 174 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung
Textfassungen: 14.04.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 14. April 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über das Notmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung für die Annahme der Krisensituation erklärt.
Die Regierung bestellt hiermit, dass die Bereitstellung der notwendigen Betreuung für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren gemäß Absatz 1 der Regierungsresolution vom 15. März 2020 Nr. 219, veröffentlicht unter Nr. 89 / 2020 Coll., auch für Kinder gilt, deren Rechtsvertreter Mitarbeiter des Arbeitsamts der Tschechischen Republik und der tschechischen Sozialversicherungs- und Bezirksverwaltung sind.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 174 / 2020 Coll. über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.04.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf