Resolution 173 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung
Textfassungen: 14.04.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 14. April 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über das Notmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung zur Annahme von Artikel 6
Regierung
Streichung von Absatz I. (4) bis (6) der Regierungsresolution vom 1. April 2020 Nr. 369 über die Annahme einer Krisenmaßnahme, veröffentlicht unter Nr. 144 / 2020 Coll.
Sie wird
1. Ministerpräsident und Innenminister
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDIE REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Resolution 173 / 2020 Coll. über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.04.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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