Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 172 / 2019 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zum Thema MF-Maßnahme Nr. 04 / 2019 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die durch MF-Verhältnis Nr. 01 / 2019 ausgegeben werden

Gültig Kommunikation
2. Artikel 2
Kommunikation
Finanzministerium
vom 3. Juli 2019
zur Ausgabe des Bereichs MF No 04 / 2019 zur Änderung der Liste der Waren mit regulierten Preisen, die von MF No 01 / 2019 ausgegeben werden
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass das Finanzministerium am 27. Juni 2019 eine Ausgabe der MF-Ausgabe Nr. 04 / 2019 zur Änderung der Warenliste mit regulierten Preisen von MF Nr. 01 / 2019 herausgegeben hat.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Stellvertretender Premierminister und Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 172 / 2019 Slg., zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 04 / 2019 zur Änderung der Warenliste mit geregelten Preisen, die durch das Verhältnis MF Nr. 01 / 2019 ausgegeben werden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.07.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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