Dekret Nr. 172 / 1948 Coll.
Verordnung über bilaterale Abkommen im Vorkrieg, die mit Bulgarien, Italien, Ungarn oder Rumänien ausgehandelt werden, die nach den Friedensvereinbarungen vom 10. Februar 1947 in Kraft bleiben oder erneuert wurden
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.