Dekret Nr. 172 / 1946 Coll.
Verordnung über den Volltext der Regierungsverordnung über die Bedingungen, unter denen besondere Zuständigkeit für die Zahnmedizin erworben wird, und über die Gültigkeit der Bestimmungen für andere Bereiche der medizinischen und zahnärztlichen Ausbildung
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.