Dekret Nr. 171 / 1946 Coll.

Verordnung zur Änderung und Ergänzung des Regierungsdekrets vom 20. März 1936, Nr. 60 Coll. über die Bedingungen, unter denen besondere fachliche Kompetenz für die Zahnmedizin erworben wird, und über die Gültigkeit von Bestimmungen für andere Bereiche der medizinischen und zahnärztlichen Ausbildung

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf