Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 17 / 2013 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Erklärung der Höhe der Gehaltsgrundlage für die Bestimmung des Gehalts der Staatsanwälte gemäß Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für die On-Call-Tätigkeit im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen, geändert
Gültig
17
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 18. Januar 2013
über die Bekanntgabe der Höhe der Gehaltsgrundlage für die Bestimmung des Gehalts von Staatsanwälten gemäß Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für die On-Call-Treibe im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen, geändert, in der geänderten Fassung
Das Ministerium für Arbeit und Soziales kündigt gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte, sowie über die Änderung und Änderung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für die On-Call on-Call in Budget und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen, geändert, geändert, in der geänderten Fassung, Gesetz Nr. 309 / 2002 Sl.
Minister:
Ing. Müller v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten Nr. 17 / 2013 Slg., über die Erklärung der Höhe der Gehaltsbasis für die Bestimmung des Gehalts der Staatsanwälte gemäß Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Formalitäten der Staatsanwälte und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für On-Call im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen geändert, |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 22.01.2013 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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