Regierungsverordnung Nr. 169 / 2000 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 129/1998 Slg., mit weiteren Fällen, in denen keine Devisengenehmigung erforderlich ist
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1995
Wird durchgeführt durch
Außenhandelsrecht