Regierungsverordnung Nr. 168 / 2023 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 351 / 2013 Coll., zur Bestimmung des Zinsbetrags für verspätete Zahlungen und der damit verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des vom Gericht benannten Mitglieds der juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsjournals, die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie die Aufzeichnungen der Treuhandfonds und die Aufzeichnungen der Daten über nützliche Eigentümer, geändert

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.07.2023
Inhalt
168
REGIERUNGSORDNUNG
vom 24. Mai 2023
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Slg., zur Bestimmung des Zinsbetrags für verspätete Zahlungen und der mit der Forderung verbundenen Kosten, zur Bestimmung der Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des Mitglieds der vom Gericht benannten Stelle und zur Anpassung bestimmter Fragen des Handelsblatts, der öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie der Aufzeichnungen der Treuhandfonds und der Aufzeichnungen der Daten über wohltätige Eigentümer, geändert
Die Regierung beauftragt gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 304 / 2013 Slg., über öffentliche Register von juristischen und natürlichen Personen und über die Registrierung von Treuhandfonds, geändert durch Gesetz Nr. 416 / 2022 Slg.:
Čl. I
In Artikel 16 des Gesetzes Nr. 351 / 2013 Slg. wird nach Absatz 2 der folgende Absatz 3 eingefügt:
"(3) Die in Absatz 1 genannten Angaben und Dokumente werden auch in maschinell lesbarer Form veröffentlicht. Ist das veröffentlichte Instrument nicht maschinenlesbar, so sorgt der Verwalter des öffentlichen Registerinformationssystems dafür, dass es automatisch über die Anwendungssoftware des öffentlichen Registerinformationssystems übertragen wird; das aus der Übertragung resultierende Instrument wird zusammen mit dem ursprünglichen Instrument veröffentlicht."
Absatz 3 wird zu Absatz 4.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Justizminister:
JUDr. Blažek, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 168 / 2023 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Coll., zur Bestimmung des Zinssatzes für verspätete Zahlungen und der mit der Forderung verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung von Liquidator, Liquidator und Mitglied der vom Gericht benannten juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsjournals, öffentliche Register von juristischen und natürlichen Personen sowie die Registrierung von Treuhandfonds und Aufzeichnungen von Daten über nützliche Eigentümer, geändert
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.06.2023
In Kraft seit01.07.2023
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 5

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