Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 168 / 1995 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 7. Juni 1995 über die Nichtigerklärung des § 34 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 360 / 1992 Slg. über die Ausübung des Berufes der autorisierten Architekten und über die Ausübung des Berufes der autorisierten Ingenieure und Techniker im Bau, geändert durch Gesetz Nr. 164 / 1993 Sl. und Nr. 275 / 1994 Rl.

Zeitliche Textfassungen

15.08.1995 Verkündet
In Kraft seit 15.08.1995

Novellierungen

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