Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 167 / 2021 Coll.

Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 20.04.2021
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 8. April 2021
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsrat gibt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die haushaltspolitische Verantwortung in der geänderten Fassung den Betrag der Schulden an den öffentlichen Institutionensektor nach Abzug der Reserven für die Finanzierung von Staatsschulden zum 31. Dezember 2020 auf 38,09% des BIP an.
Präsident des Nationalen Haushaltsrates:
Doc. Ing. Zamrazilová, CSc., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 167 / 2021 Coll. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors abzüglich der Reserve der Mittel bei der Finanzierung der Staatsschulden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.04.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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