Dekret Nr. 166 / 2017 Coll.

Erlass zur Änderung des Erlasses Nr. 23/1994 des Justizministeriums. über die Geschäftsordnung des Staatsanwalts, die Errichtung von Zweigniederlassungen bestimmter Staatsanwälte und Einzelheiten von Rechtsakten, die von Rechtskandidaten durchgeführt werden, in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 01.07.2017
ANHANG
Ordnung
vom 5. Juni 2017
zur Änderung des Erlasses Nr. 23/1994 des Justizministeriums, über die Geschäftsordnung des Staatsanwalts, die Errichtung von Zweigstellen bestimmter öffentlicher Staatsanwälte und Einzelheiten von Rechtsakten, die von Rechtskandidaten durchgeführt werden, in der geänderten Fassung
Das Justizministerium sieht das Gesetz Nr. 283 / 1993 Slg., über das Staatsanwaltschaft, geändert durch Gesetz Nr. 14 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 192 / 2003 Slg. und Gesetz Nr. 79 / 2006 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 23/1994 Slg., über die Geschäftsordnung des Staatsanwalts, die Einrichtung von Zweigstellen bestimmter öffentlicher Staatsanwälte und Einzelheiten der von Rechtsanwälten ausgeführten Handlungen, geändert durch Dekret Nr. 265/1997 Slg., Dekret Nr. 218/1998 Slg., Dekret Nr. 311/2000 Slg.
1. In Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte "oder strafrechtliche Ermittlungen" durch die Worte "durch Ermittlung oder strafrechtliche Verfolgung von Straftaten" ersetzt.
2. In § 15 Abs. 1 werden am Ende des Textes (g) die Worte "wenn Schäden durch sie verursacht wurden, mindestens CZK 150 Mio. " hinzugefügt.
3. In Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe i werden die Worte "eine strafrechtliche Verurteilung des Verrats nach § 309 Strafgesetzbuch, ein terroristischer Angriff nach § 311 Strafgesetzbuch oder ein terroristischer Akt nach § 312 des Strafgesetzbuches " durch die Worte ersetzt" eine terroristische Straftat, eine Straftat, die eine terroristische Gruppe unter § 312a Strafgesetzbuch, die Finanzierung des Terrorismus nach § 312d Strafgesetzbuch, die Förderung und die Förderung des Terrorismus
4. In Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j werden die Worte "oder zugunsten einer organisierten kriminellen Gruppe " durch die Worte ersetzt, die zugunsten einer organisierten kriminellen Gruppe begangen oder von Mitgliedern einer terroristischen Gruppe begangen werden, in Verbindung mit einer terroristischen Gruppe oder zugunsten einer terroristischen Gruppe".
5. In Artikel 15 Absatz 6 Buchstabe a wird „und e“ durch „e“ und „g“ ersetzt;
Čl. II
Übergangsbestimmungen
In Strafverfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses eingeleitet wurden, wird die Zuständigkeit des Staatsanwalts gemäß den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Pelican, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 166 / 2017 Slg., zur Änderung des Erlasses des Justizministeriums Nr. 23 / 1994 Slg. über die Geschäftsordnung des Staatsanwalts, die Errichtung von Zweigstellen bestimmter öffentlicher Staatsanwälte und Einzelheiten der von Rechtskandidaten durchgeführten Maßnahmen in der geänderten Fassung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.06.2017
In Kraft seit01.07.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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