Mitteilung des Außenministeriums Nr. 166 / 2013 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Veröffentlichung der Liste der Staaten, auf die eine Außengrenze mit einer Bürgerkarte überschritten werden kann

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 21.06.2013
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
vom 28. Mai 2013
über die Veröffentlichung einer Liste von Staaten, denen eine Außengrenze mit einer Bürgerkarte überschritten werden kann
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg. über Reisedokumente in der geänderten Fassung besagt, dass die Liste der Staaten, denen die Außengrenze mit einer Bürgerkarte vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung in der Sammlung der Gesetze überquert werden kann, folgende Staaten umfasst: die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kroatien, die Republik Kosovo, die Republik Mazedonien, die Republik Serbien.
Minister:
Schwarzenberg v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 166 / 2013 Coll., über die Veröffentlichung der Liste der Staaten, denen eine externe Grenze mit einer Bürgerkarte überquert werden kann
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.06.2013
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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