Dekret des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 166 / 2000 Coll.

Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Festsetzung des anwendbaren Betrags für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche eines Arbeitnehmers nach dem Gesetz über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitnehmers und zur Änderung bestimmter Gesetze

Zeitliche Textfassungen

01.07.2000 Vorherige
In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.2023
22.06.2000 Verkündet
In Kraft seit 22.06.2000
22.06.2000 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 22.06.2000 bis 30.06.2000

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