Regierungsverordnung Nr. 165 / 2000 Coll.
Verordnung der Regierung über bestimmte Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes Nr. 349/1999 Slg. über den Bürgerbeauftragten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 349 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über den Bürgerbeauftragten