Gesetz Nr. 165/1990
Gesetz über die Verleihung von Amnestie in Fällen von Missständen, deren Anhörung in die Zuständigkeit der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik fällt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.