Regel Nr. 165 / 1949 Coll.
Verordnung zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem bestimmte Dienstleistungen im Zentrum für die Verwaltung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Aufhebung bestimmter Dienstleistungen ein- und aussteigen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.