Gesetz Nr. 164 / 1968

Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Rechtserklärung und andere Rechtsvorschriften

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf