Dekret Nr. 163 / 2021 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 30/2017 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes über die Zentralen Kontosätze
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.07.2021
Textfassungen:
01.07.2021
14.04.2021
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 6. April 2021
zur Änderung des Dekrets Nr. 30 / 2017 Coll., zur Umsetzung des Zentralbuchhaltungsgesetzes
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 300 / 2016 Slg., über Zentralkontenrekorde, geändert durch Gesetz Nr. 527 / 2020 Slg.:
Dekret Nr. 30 / 2017 Coll., zur Umsetzung des Zentralbuchhaltungsgesetzes, wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 (1) lautet wie folgt:
"(1) Dieser Dekret regelt Details von Angaben, Struktur, Format und Methode der Übertragung oder Lieferung
a) Informationen über die Erstellung, Änderung oder Korrektur der für die Eintragung in den zentralen Kontodatensätzen gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Zentralkontoaufzeichnungsgesetzes ("das Gesetz") übermittelten Daten und
b) Meldung der Kennungen der Datenfelder und deren Änderungen;
2.
Datendatei
(1) Im Sinne dieses Erlasses ist der Datensatz eine elektronische Datengruppierung mit vordefinierten Datenstrukturen.
(2) Das Format und die Struktur der Datendatei werden durch das Informationssystem methodisch beschrieben, übertragen und insgesamt verarbeitet. "
3. Artikel 3 wird gestrichen, einschließlich des Titels.
4. Die Überschrift von Abschnitt 4 lautet:
"Informationen zur Erstellung, Änderung oder Korrektur von Daten in den zentralen Kontodatensätzen".
5. Absatz 4 (1) lautet wie folgt:
"(1) Das Institut übermittelt der Tschechischen Nationalbank täglich Informationen über die Erstellung, Änderung oder Korrektur der Daten in dem in Abschnitt 4 des Gesetzes vorgesehenen Umfang, indem es die CEU (CNB) 10-99" erstellt.
6. In Artikel 4 Absatz 2 wird das Wort "Änderungen" durch Informationen über die Erstellung, Änderung oder Reparatur " ersetzt, das Wort "Kredit" gelöscht, die Wörter" oder die von einem Kreditinstitut verpachteten Sicherheits-Deposit-Boxen "werden durch die Worte "ein Kunde gemäß Artikel 4 Buchstabe d" ersetzt durch die Worte" ein Kunde oder der vorteilhafte Eigentümer eines Kunden gemäß Artikel 4 Buchstaben d und e '.
7. In Artikel 4 Absatz 4 werden die Worte "oder an einem Sicherheits-Einlagen-Feld "nach dem Wort"-Konto eingefügt" und die Worte "oder der tatsächliche Eigentümer "nach dem Wort"-Client eingefügt".
8. In Artikel 4 Absatz 5 wird das Wort "Kredit " gestrichen, die Worte" zu jeder Änderung in Bezug auf" durch die Worte "zu jeder Erstellung, Änderung oder Korrektur der Daten über "und die Wörter" oder verpachtete Sicherheitseinlagen" ersetzt.
9. In Artikel 4 Absatz 6 werden die Worte "Kredit "und"-Gutschrift" gestrichen.
10.
Format und Art der Übertragung von Daten
(1) Das Institut übermittelt den Bericht an die Tschechische Nationalbank gemäß Abschnitt 4 in elektronischer Form als Datennachricht im Format und Aufbau der Datendatei.
(2) Der in Absatz 1 genannte Datenbericht wird mit Mitteln übermittelt, die einen Fernzugriff über die Webanwendung oder Benutzeroberfläche des Erfassungssystems der Tschechischen Nationalbank ermöglichen.
(3) Der in Absatz 1 genannte Datenbericht wird vom Institut durch eine anerkannte elektronische Unterschrift der Kontaktperson oder durch Versiegelung des anerkannten elektronischen Siegels des Instituts unterzeichnet.
(4) Die Einrichtung informiert die Tschechische Nationalbank über Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson. Das Institut unterrichtet die Tschechische Nationalbank unverzüglich über Änderungen dieser Daten.
11. Artikel 6 einschließlich des Titels wird gestrichen.
12. In Artikel 8 Absatz 1 werden nach dem Wort "Konto" die Worte "ein Safe Box" eingefügt.
Übergangsbestimmungen
Die erste Übermittlung von Daten in dem Umfang gemäß Artikel XXXVI Nummern 2 und 3 des Gesetzes Nr. 527 / 2020 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 253 / 2008 Coll., zu bestimmten Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung, geändert, und andere damit zusammenhängende Gesetze, Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetzes über die Registrierung von Real Owners und Gesetz Nr. 186 / 2016 Coll., durch die geändert wird,
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Rusnok v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 163 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 30 / 2017 Coll., zur Umsetzung des Gesetzes über Zentralkontenrekorde |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 14.04.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2021 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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