Das Verfassungsgericht fand Nr. 163 / 2007 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 13. März 2007 über den Antrag auf Aufhebung des allgemein verbindlichen Erlasses der Satzungsstadt Pilsen Nr. 17/2004 über die Definition von öffentlichen Räumen, in denen Prostitution verboten ist, und des allgemein verbindlichen Erlasses der Satzungsstadt Pilsen Nr. 3 / 2006 über den Schutz der öffentlichen Ordnung, die öffentliche Räume definiert, in denen Prostitution verboten ist

Zeitliche Textfassungen

02.07.2007 Verkündet
In Kraft seit 02.07.2007

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