Regierungsverordnung Nr. 161 / 2011 Coll.

Verordnung der Regierung über die Festlegung des Zeitplans und der technischen Vorkehrungen für die Durchführung der Maßnahmen gemäß den Abschnitten 64 bis 68 des Basisregistergesetzes

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 111 / 2009 Coll.
Gesetz über Grundregister
Wird durchgeführt durch
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Hebt auf
Favoriten
Browserverlauf