Regierungsverordnung Nr. 161 / 2011 Coll.
Verordnung der Regierung über die Festlegung des Zeitplans und der technischen Vorkehrungen für die Durchführung der Maßnahmen gemäß den Abschnitten 64 bis 68 des Basisregistergesetzes
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 111 / 2009 Coll.
Wird durchgeführt durch
Gesetz über Grundregister
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Hebt auf
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften