Regierungsverordnung Nr. 161 / 2002 Coll.
Regierungsverordnung zur Festlegung der Höhe der öffentlichen Ausgaben des Staatshaushalts durch Beschluss der Präsidenten der beiden Kammern des Parlaments oder des Premierministers
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.