Dekret der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 160 / 2000 Coll.

Beschluss der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums zur Änderung des Beschlusses der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 261 / 1995 Slg., in dem die Fristen und Methoden für die Erfüllung der Notifizierungspflicht festgelegt sind, geändert durch das Dekret Nr. 295 / 1998 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1995
Außenhandelsrecht
Wird durchgeführt durch
Verordnung der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 261 / 1995 Coll.
Beschluss der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums zur Festlegu...
Wird geändert durch
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