Dekret der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 160 / 2000 Coll.
Beschluss der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums zur Änderung des Beschlusses der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 261 / 1995 Slg., in dem die Fristen und Methoden für die Erfüllung der Notifizierungspflicht festgelegt sind, geändert durch das Dekret Nr. 295 / 1998 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1995
Wird durchgeführt durch
Außenhandelsrecht
Verordnung der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 261 / 1995 Coll.
Wird geändert durch
Beschluss der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums zur Festlegu...