Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 16 / 2008 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
Textfassungen: 31.01.2008
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 14. Januar 2008
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass sie gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe e des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung Preisbescheid Nr. 1/2008 des Regulators Nr.
Gemäß Artikel 17 Absatz 10 Buchstabe b des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde eine Preisentscheidung im Energy Regulatory Journal vom 7. Januar 2008 in Höhe von 1. Die Preisentscheidung wurde zu diesem Zeitpunkt gültig und wirksam.
Vorsitzender:
Ing. Fiøt v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 16 / 2008 Coll. über die Frage einer Preisentscheidung
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Verkündungsdatum31.01.2008
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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