Gesetz Nr. 16/1990
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 218 / 1949 Coll., über die wirtschaftliche Sicherheit der Kirchen und religiösen Unternehmen durch den Staat
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.