Regierungsverordnung Nr. 16 / 1949 Coll.
Verordnung zur Anpassung bestimmter Rechte der Arbeitnehmer im ersten Zeitraum des Fünfjahresplans
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.