Entschließung Nr. 158 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Gewährleistung der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch Gesundheitsdienstleister und zur Gewährleistung der Tätigkeiten der öffentlichen Gesundheitsbehörden für die Dauer der Notsituation

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 09.04.2020
158
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 9. April 2020
die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen durch Gesundheitsdienstleister sicherzustellen und die Tätigkeiten der öffentlichen Gesundheitsbehörden für die Dauer der Notsituation zu gewährleisten
Nach der Regierungsresolution Nr. 194 vom 12. März 2020, mit der die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über die Notverwaltung und die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung für die Beschlussfassung der Krisensituation erklärt hat.
Regierung
I. Spart
1. die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten durch Gesundheitsdienstleister zu gewährleisten und die Tätigkeiten der öffentlichen Gesundheitsbehörden während der Notsituation im Zusammenhang mit dem Auftreten der CoVID-19-Epidemie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zu gewährleisten.
(a) das fünfte und sechste Jahr der Präsentationsform des allgemeinen medizinischen Studienprogramms an den medizinischen Fakultäten öffentlicher Hochschulen;
b) das fünfte Jahr der Präsentationsform des Zahnarztstudiums an einer öffentlichen Universität;
c) das fünfte Jahr der Präsentationsform des Pharmaziestudiums an einer öffentlichen Universität;
(d) die letzten Jahre der täglichen oder vorstellbaren Form der Bachelor- und Fünfjahres-Masterstudiengänge an einer höheren Berufsausbildung oder Sekundarschule, die sich auf einen nichtmedizinischen Beruf gemäß Gesetz Nr. 96/2004 Slg. vorbereitet, über die Voraussetzungen für die Erlangung und Anerkennung von Kompetenzen für die Ausübung nichtmedizinischer medizinischer und medizinischer Tätigkeiten und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtmedizinische medizinische Berufe)
(e) alle Jahre der Präsentationsform der medizinischen Masterstudienprogramme nach dem Bachelor-Studiengang und dem Bachelor-Single-Branch-Psychologieprogramm nach dem Bachelor-Programm;
2. den Gesundheitsminister informieren und die unter Nummer 4 genannten Personen in dem in Nummer 1 genannten Behandlungsprozess methodisch verwalten;
3. dem Minister für Bildung, Jugend und Sport alle notwendigen Synergien für das Gesundheitsministerium und die in Nummer 4 genannten Personen bereitstellen;
4. allen öffentlichen Gesundheitsbehörden, allen im Anhang dieser Entschließung aufgeführten Gesundheitsdienstleistern und Gesundheitsdienstleistern die Verpflichtung der in Nummer 1 genannten Personen auf ihrem Hoheitsgebiet zu nutzen und das Gesundheitsministerium über die diesbezüglichen Maßnahmen zu informieren;
5. an die Kapitäne und Haupthauptstadt Prags, auf der Grundlage eines spezifischen Antrags der unter Nummer 4 genannten Personen, die in ihrem Antrag die erforderliche Anzahl von Schülern und Studenten, einschließlich ihres Studienprogramms oder des Bildungsbereichs, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die voraussichtliche Dauer ihrer Aufgaben benötigen, auszustellen und die gemäß dieser Entschließung genannten Aufgaben zu erfüllen;
6. die in Nummer 1 genannten höheren, höheren, beruflichen und sekundären medizinischen Schulen, die die Lehre von Schülern und Studenten zur Erstellung der Listen von Schülern und Studenten gemäß Nummer 1 und sie an den zuständigen Mitgliedstaat oder Bürgermeister der Hauptstadt von Prag vor Ort senden,
7. Für die unter Nummer 4 genannten Personen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Arbeitspflicht stellen Sie sicher, dass eine Bescheinigung an eine bestimmte Person der Beschäftigung und die tatsächliche Zeit erteilt wird, in der die erforderliche Arbeitspflicht von einer bestimmten Person ausgeführt wurde, und dass die Bescheinigung an diese Person in einer Kopie und an den Mitgliedstaat der Stadt Prag übermittelt wird, der gegebenenfalls einen Auftrag an diese Person gemäß Nummer 5 erteilt hat;
II. Wiederholt die Regierungsresolution vom 15. März 2020 Nr. 220, herausgegeben unter Nr. 90 / 2020 Coll.
Sie werden
Minister für Gesundheit,
Minister für Bildung, Jugend und Sport,
die Direktoren der unter Nummer 4 genannten Personen;
Gouverneure und Bürgermeister der Hauptstadt Prag,
Rektoren und Schulleiter gemäß Nummer 1
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Anhang zur Regierungsresolution 158 / 2020 Coll.
(von 9. April 2020 Nr. 404)
Krankenhaus auf Bulovce
Universitätsklinikum in Motola
Krankenhaus Na Homolka
Zentrales Militärklinikum - Militärisches Fakultätsklinikum in Prag
Krankenhaus České Budějovice a.s.
Universitätsklinikum Pilsen
Karlovy Vary Regional Hospital a.s.
Regional Health Association
Regionalklinik Liberec a.s.
Universitätsklinikum Hradec Kralove
Pardubice Region Hospital, a.s.
Krankenhaus Jihlava, Beitragsorganisation
Universitätsklinikum Brno
Universitätsklinikum St. Anne in Brünn
Universitätsklinikum Olomouc
Universitätsklinikum Ostrava
T. Bati County Hospital, a.s.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 158 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK, um die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch Gesundheitsdienstleister zu gewährleisten und die Tätigkeiten der öffentlichen Gesundheitsbehörden für die Dauer der Notsituation zu gewährleisten
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
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Verkündungsdatum09.04.2020
In Kraft seit-
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