Dekret Nr. 158 / 1948 Coll.
Verordnung über die vorläufige Anwendung des Abkommens über die Valorisierung des Tschechoslowakischen Vertragspreises zwischen der Tschechoslowakischen Regierung und der griechischen Regierung, das im Gegenzug für eine Mitteilung vom 7. April 1948 in Prag ausgehandelt wurde
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