Regierungsverordnung Nr. 157 / 2022 Coll.
Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Slg. über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus dem Bau einer Backup-Krankenhaus und dessen Teilbetrieb
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republi...