Regierungsverordnung Nr. 157 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Slg. über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus dem Bau einer Backup-Krankenhaus und dessen Teilbetrieb

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1999
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Wird durchgeführt durch
Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republi...
Wird aufgehoben durch
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