Entschließung Nr. 157 / 2020 Coll.
Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Gültig
Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen:
09.04.2020
157
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 9. April 2020
über die Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Regierung mit Wirkung vom 10. April 2020 um 0: 00.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Entschließung Nr. 157 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Coll. zur Aufhebung von Krisenmaßnahmen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 09.04.2020 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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